Martin-Butzer Str. 5 74821 Mosbach // Kellereistr. 15 74722 Buchen

06261 939994 // 06281 565 8100 info@xn--logopdie-stapf-9hb.de

Verordnungsweg

1. Schildern Sie Ihrem Arzt Ihre Beschwerden. Er wird Ihnen eine logopädische Verordnung mit Therapiehäufigkeit und Therapielänge pro Sitzung ausstellen. Beachten Sie, dass eine solche Verordnung nur für 14 Tage gültig ist. Wenn notwendig, genehmigt er Ihnen auch einen Hausbesuch. Zuständige Ärzte hierfür sind:

  • Kinderärzte
  • HNO-Ärzte
  • Phoniater
  • Hausärzte
  • Neurologen
  • Zahnärzte
  • Kieferorthopäden

2. Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin bei uns und bringen Sie beim ersten Besuch die noch gültige und ausgestellte Verordnung des Arztes mit.

3. Die Therapeutin bespricht nach ausführlicher Anamnese und Diagnostik das weitere Vorgehen mit Ihnen. Nach 10 Behandlungen erfolgt in der Regel eine Berichterstattung an den verordnenden Arzt. Sie erhalten dann von Ihm eine Folgeverordnung wenn die Behandlung noch weiter notwendig ist.